Sandro Zehner Martin Rabanus Sigrid Hansen Frank Grobe 
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1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Digitalisierung voranzubringen?
   
Frage: 1.1 Bei der Erstellung und Fortschreibung der Medienbildungskonzepte?
Antwort: Der Kreistag hat im Jahr 2022 auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossen, Sondersitzungen des Schulausschusses stattfinden zu lassen, in denen ein Konzept zur kreisweiten Schuldigitalisierung erarbeitet werden soll. Diesen Prozess möchte ich als Landrat eng begleiten. Für mich steht fest: Die zügige und vor allem zeitgemäße Ausstattung unserer Schulen muss absolute Priorität haben. Hieran möchte ich gemeinsam mit den Gremien, der Verwaltung, den Schulen, den Schülern und den Eltern zusammen arbeiten, um Rückstände möglichst schnell aufzuholen und unseren Kindern und Jugendlichen die besten Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zukünftig soll ein regelmäßig fortgeschriebener Medienentwicklungsplan Basis für die zeitgemäße Ausstattung unserer Schulen sein.  Die Digitalisierung an den Schulen ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Schulträgers, dem Rheingau-Taunus-Kreis. Dem werde ich als Landrat deshalb auch den entsprechenden Stellenwert einräumen.
Aktuell werden, auch mit Beteiligung des KEB in einem Sonderausschuss des Kreistags, Grundsätze für die künftige Digitalisierung an unseren Schulen erarbeitet. Ich empfinde diesen Prozess aktuell als eher schleppend und es wird auch deutlich, dass die Vorstellungen von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sind und die eigentliche Zielvorstellung zu fehlen scheint. Ziel muss es aber sein, die Grundsätze zügig bis spätestens zum Sommer erarbeitet zu haben, um sie dann in die Umsetzung zu bringen.
Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Einzelfragen wie folgt. Die Erstellung der Medienbildungskonzepte ist Sache der Schulen. Sie müssen unter Berücksichtigung der oben erwähnten Grundsätze fortgeschrieben werden. Der Kreis wird nicht in die pädagogische Arbeit der Schulen eingreifen.
Seit Herbst letzten Jahres arbeitet der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport an einem kreisweiten Digitalisierungskonzept. Damit sollen sowohl Rahmen als auch
Mindestanforderungen an die Digitalisierung in den Schulen gesteckt werden. Zentral dabei ist vor allem, dass die Unterschiede zwischen den Schulen gleicher Schulform im Kreis
minimiert werden. Es kann und darf nicht sein, dass ein Kind je nach Wohnort
unterschiedliche Chancen auf digitales Lernen hat. Weiterhin wollen wir mit dem
Digitalisierungskonzept passgenaue Lösungen für die einzelnen Schulformen finden. Bei digitalem Lernen gibt es kein One-Size-Fits-All. Damit wir bei der Suche nach passgenauen Lösungen nicht im Dunkeln stapfen, haben wir im Ausschuss eine Befragung des Lehrpersonals aller Schulen im Kreis beauftragt.
Gleichzeitig ist das kreisweite Digitalisierungskonzept kein Ersatz für ein
Medienbildungskonzept, welches sich integriert in die pädagogischen Konzepte der
einzelnen Schulen und tiefer in die pädagogische Einbindung von Medien in den Lehralltag einsteigt.
Als Landrätin möchte ich den Prozess der Erarbeitung des Digitalisierungskonzepts
unterstützen und mich dabei vor allem darauf konzentrieren, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Eltern – einzubinden.
Für die Erstellung von Medienkonzepten ist zuerst eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Situation nötig. Denn ein Konzept
sollte realistische Ziele haben, die auch umsetzbar sind.
Dabei sollte die am besten ausgestattete öffentliche Schule des
Rheingau‐Taunus‐Kreises als Maßstab herangezogen werden. Im
nächsten Schritt sollten alle anderen Schulen auf diesen Stand
gebracht werden. Da allerdings gerade die Bereiche Medienbildung
und IT einem ständigen Wandel und einer laufenden Entwicklung
unterliegen, wäre eine Evaluation mindestens alle fünf Jahre
angebracht. Damit lassen sich mögliche Defizite an einzelnen
Schulen schneller erkennen und beheben. Denn es gilt, dass alle
Schülern die gleichen Lernbedingungen vorfinden.
   
Frage: 1.2 Beim Betrieb der technischen Infrastruktur für ein leistungsfähiges und zuverlässiges Lernportal und Videokonferenzsystem für alle Schulen?
Antwort: Das Land Hessen stellt den Schulen mit dem Schulportal eine digitale Lernplattform zur Verfügung. Hierzu Parallelstrukturen zu schaffen, ist wenig sinnvoll. Stattdessen möchte ich als Landrat – im permanenten Austausch mit unseren Schulen – regelmäßig prüfen, welche ergänzenden Angebote Sinn machen. Zugleich erachte ich es als folgerichtig, dass der Landkreis sich ebenso dafür einsetzt, die digitalen Angebote immer weiter zu verbessern und diesbezüglich auch die Abstimmung mit anderen Landkreisen sowie dem Hessischen Landkreistag sucht. Die Digitalisierung unserer Schulen ist eine Aufgabe, in die mit dem Bund als Mittelgeber für den Digitalpakt Schule, dem Land als Träger der Kultushoheit und dem Kreis als Schulträger nahezu alle politischen Ebenen involviert sind. Daher sehe ich einen wesentlichen Beitrag der Landkreise auch darin, Kommunikation zu verbessern und aufrechtzuerhalten sowie die Interessen der Schulen zu bündeln und auf den übergeordneten Ebenen zu vertreten.  Vor vielen Jahren ist im Rheingau-Taunus-Kreis leider die Grundsatzentscheidung gegen eine zentrale Serverinfrastruktur für die Schulen des Kreises getroffen worden. Vielmehr hat jede Schule ihre eigenen Server. Es gibt auch kein geschlossenes Schulnetz, sondern vielmehr ist (bzw. wird in Kürze) jede Schule über eine Brandbandverbindung mit dem Internet verbunden sein. Der Rheingau-Taunus-Kreis betreibt auch kein eigenes zentrales Lernportal mit eigenem integrierten Videokonferenzsystem für die Schulen. Der Kreis stellt vielmehr Lizenzen auf Anforderung der Schulen in großem Umfang zur Verfügung. Größere Schwierigkeiten bei der Softwareausstattung sind mir nicht bekannt.

Aus meiner ehrenamtlichen Arbeit als Vorsitzender des Deutschen Volkshochschulverbandes kann ich sagen, dass die Bereitstellung einer zentralen Plattform mit entsprechenden Diensten sinnvoll und richtig ist. So stellt mein Dachverband mit dem vhs-Lernportal sowie der vhs-Cloud bundesweite Systeme zur Verfügung mit jeweils über eine Million Nutzerinnen und Nutzern. In diese Systeme sind auch zwei verschiedene Videokonferenz-Tools integriert, die genutzt werden können. Zum Standard gehören ferner virtuelle Klassenräume sowie online-Kurse. Ein solches System brauchen wir auch für Schulen und zwar mindestens auf der Landesebene.
Glücklicherweise gibt es nach mehrjährigem Warten nun eine Handreichung aus dem Hessischen Kultusministerium für ein Videokonferenzsystem. Leider dauert die
Implementierung für Hessen allerdings noch deutlich länger, da zunächst ein
Ausschreibungsverfahren stattfinden muss.
Der Rheingau-Taunus-Kreis bleibt allerdings nicht untätig. Unser Medienzentrum stellt eigene Videokonferenz- und Lernportale zur Verfügung. Dies möchte ich vorantreiben und weiter unterstützen, z. B. indem ich mit dem Medienzentrum nach Möglichkeiten suche, die Bekanntheit seines Angebots an den Schulen zu erhöhen.
In der heutigen Zeit ist es dringend notwendig, dass Schüler und
Lehrer Lernportale und Videokonferenzsysteme zuverlässig nutzen
können. Hierzu gehört auch, dass die Portale alles bieten müssen,
was für den jeweiligen Unterricht benötigt wird. Ebenso muss aber
auch der Datenschutz gewährleistet und die Benutzung
bedienerfreundlich gestaltet werden, so dass sie ohne große
Einarbeitung oder Probleme erfolgen kann. Hierfür müssen die
Lehrer entsprechend geschult werden.
Es war daher sinnvoll, dass zur Videokonferenzlösung auf die
einheitliche Software‐Lösung Big‐Blue‐Button zurückgegriffen wurde. Wichtig wäre es, dass Lehrbücher und Lernsoftware
standardmäßig zuzahlungsbefreit oder gegen eine kleine
Schutzgebühr angeboten werden. Diese Kosten sollten aber vom
Land – d.h. vom Kultusministerium – getragen werden.
   
Frage: 1.3 Beim Ausbau des schulischen WLANs und der Breitbandanbindung?
Antwort: Der derzeitige Status quo ist nicht zufriedenstellend. Insbesondere in unseren weiterführenden Schulen, in denen i.d.R. mehr Schülerinnen und Schüler als in den Grundschulen und damit auch mehr Nutzer vor Ort sind, müssen schnellstmöglich Glasfaseranbindungen geschaffen werden. Als Landrat werde ich mich dafür einsetzen, rasche und möglichst unbürokratische Lösungen herbeizuführen – das gilt nicht nur für die Anbindung an sich, sondern auch für die Verfügbarkeit des WLANs für unsere Kinder und Jugendlichen.
Alle Schulen müssen über WLAN und Breitbandanbindung verfügen – dieses Ziel ist auch fast erreicht. Die Öffnung des WLAN für die Schülerinnen und Schüler halte ich nun für dringend geboten. Dies ist aber auch Teil der Beratungen in den oben erwähnten Sonderschulausschuss des Kreises. Als GRÜNE Fraktion haben wir “WLAN für alle” an den Schulen im Kreistag angestoßen und damit eine Forderung umgesetzt, die von Ihnen und dem Kreisschülerrat schon länger zu recht vehement vertreten wurde. Leider wird die Umsetzung aktuell verschleppt.
Dies wurde zuletzt im Schulausschuss mit datenschutzrechtlichen Bedenken begründet, die wir schon längst in der Begründung unseres Antrags ausgeräumt hatten. Hierfür habe ich – ehrlich gesagt – kein Verständnis und meine Geduld ist aufgebraucht. Deshalb erkläre ich “WLAN für alle” zu einem 6-Monate-Ziel. In dieser Zeit möchte ich spürbare Fortschritte bei der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses erzielen.
Dass immer noch nicht alle Schulen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sind, ist vor allem auf Schwierigkeiten bei der Deutschen Telekom zurückzuführen. Wir erhalten seit Jahren neue “Abschluss-Daten”, die stets kurzfristig verschoben werden müssen. Um diese Zeit zu überbrücken, werde ich prüfen, kurzfristig – wo möglich – hybride Anschlüsse (DSL + Mobilfunk) zu installieren. Gleichzeitig werde ich mich mit den Verantwortlichen der Deutschen Telekom zusammensetzen, um die Ursachen der Verzögerungen herauszufinden.
Den WLAN‐Ausbau an Schulen behindern derzeit zwei Faktoren:
Zum einen fehlen dem Kreis IT‐Fachkräfte, die den Ausbau schnell
und flächendeckend umsetzen können. Hier muss der Kreis als
Arbeitgeber attraktiver werden. Denn derzeit tritt dieser mit der
freien Marktwirtschaft in Konkurrenz, den der Kreis nur schwer
gewinnen kann. Zum anderen müssen die technischen Geräte
angeschafft werden. Hierfür sind die Mittel aus dem Digitalpakt
schneller abzurufen, so dass der Ausbau möglichst kurzfristig
flächendeckend erreicht wird.
Beim Breitbandausbau ist der Kreis auf einem guten Weg, so dass
ein Ende absehbar ist.
   
Frage: 1.4 Was bevorzugen Sie: eigene Geräte der Schüler oder Anschaffung durch den Kreis?
Antwort: Wichtig ist in erster Linie eine anhaltend gute Kommunikation mit den Schulen. Zukünftig darf keine solche Weichenstellung mehr unabhängig von den Schulen erfolgen. Da die Schulen mit überwältigender Mehrheit den Bedarf einer 1:1-Ausstattung angemeldet haben, ist es nun eine politische Aufgabe, hierfür ohne schuldhafte Verzögerung den politischen Prozess der Mittelbereitstellung und -steuerung zu durchlaufen.
Ich strebe an, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein Gerät hat. Das ist  mir besonders wichtig. Dabei setze ich auch auf Bring-Your-Owe-Device-Modelle, bei denen bei Bedürftigkeit Geräte zur Verfügung gestellt und im Übrigen eigene Endgeräte genutzt werden.  Ganz klar: eine Mischlösung. Wer bereits ein Gerät hat, sollte dieses weiterhin nutzen dürfen. Wer ein Gerät benötigt, dem stellen wir eines. Das gebietet die soziale Gerechtigkeit
und Fairness.
Alle Schüler sollten über die gleichen Geräte verfügen, damit eine
Einheitlichkeit hergestellt wird und diese leichter administriert
werden können. Die Finanzierung der Tablets sollte vom
Kultusministerium übernommen werden, die Administration vom
Kreis.
   
Frage: 2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Schulsanierung und Schulneubauten zielgerichtet umsetzen?
Antwort: Wir stehen in den kommenden Jahren vor großen Investitionen in unsere Schulen. Das ist auch gut so, denn moderne Schulen sind Grundlage für erfolgreiches Lernen. Als Landrat möchte ich derlei Vorhaben zukünftig jedoch enger begleiten, um Verzögerungen und Verteuerungen, wie wir sie in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt haben (siehe z.B. Waldbachschule in Hattenheim oder IGS Obere Aar in Taunusstein-Hahn) zu vermeiden. Dementsprechend gilt es, das Controlling im Hinblick auf Bauvorhaben des Kreises insgesamt zu verbessern.  Das Investitionsprogramm des Kreises sieht rund 230 Mio. Euro für Schulträgeraufgaben in den kommenden Jahren vor. Dieses Investitionsprogramm muss konsequent abgearbeitet werden. Dazu ist auch eine entsprechende Personalausstattung in der Kreisverwaltung notwendig, um diese Projekte zu betreuen mit einem entsprechenden Controlling.

Dabei ist es mir wichtig, dass der Schulbau nicht privatisiert und über ÖPP-Projekte organisiert wird. Die Erfahrung der Vergangenheit hat stets gezeigt, dass die Kosten unter dem Strich höher waren und sind. Vor allem aber ist es weniger möglich, flexibel auf sich ändernde Bedürfnisse der Schulgemeinde zu reagiern. Denn jede Änderung am Gebäude oder der vertraglichen Leistung ist umfassende mit dem oder den Partnern im ÖPP-Projekt zu verhandeln und wiederum teuer zu bezahlen. 
Damit warte ich nicht, bis ich im Kreishaus sitze. Deshalb haben wir als Fraktion für die Haushaltsverhandlungen am 7. März beantragt, eine Stelle für einen Zukunftsmanager Schule zu schaffen. Dieser soll ein engmaschiges Monitoring der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus soll der Zukunftsmanager sämtliche Baumaßnahmen auf energetische Optimierungspotenziale prüfen und als Schnittstelle zwischen Projektplanern und Kreisverwaltung fungieren.
In unserer Antragsbegründung heißt es u. a.: “Mit einem Gesamtvolumen von knapp 14 Millionen Euro wird der Rheingau-Taunus-Kreis in den nächsten Jahren im Bereich der Schulsanierung einer seiner größten Investments tätigen. Da es in letzter Zeit immer wieder zu starken Verzögerungen bei der Planung, unvorhersehbaren „Kostenexplosionen“ und energetisch ungünstigen Bauvorhaben kam, soll ein „Zukunftsmanager Schule“ ein engmaschiges Monitoring und Controlling dieses Investionspakets vornehmen.
Langfristig sind dramatische Einsparungen bei den Unterhaltungskosten der Schulen möglich, wenn bei den Sanierungen marktübliche energetische Sanierungsmaßnahmen und eine ressourcenschonende Bausubstanz verwendet werden; dies ist auch nach modernsten Investementsstandards im Rahmen der ESG-Kriterien relevant.”
Hier hat Landrat Frank Kilian in seiner Amtszeit schon eine gute Vorarbeit geleistet. Dennoch gibt es noch etliche Schulen mit einem
Sanierungs‐ oder Neubaubedarf. Bis ins Jahr 2027 beläuft sich das
Volumen auf 128 Millionen Euro. Ob diese Kosten gehalten werden
können, ist allerdings aufgrund der Verteuerung von
Baumaterialien und dem herrschenden Fachkräftemangel im
Baugewerbe fraglich. Dennoch hat die Schulsanierung für mich
höchste Priorität.
   
Frage: 2.1 Wie stellen Sie sich eine zukunftsfähige Schule vor? In Bezug auf digitale Nutzung von Medien, Nutzungsstrukturen der Klassenräume, Aulen.
Antwort: Es gibt aus meiner Sicht kein Patentrezept für die Schule der Zukunft – sicherlich wird u.a. die Digitalisierung einen großen Einfluss auf die Ausgestaltung unserer Schulen und Klassenräume haben. Wird beispielsweise zukünftig noch in jedem Klassenraum ein Waschbecken benötigt, in dem der Tafelschwamm gesäubert wird, wenn es vielleicht gar keine Tafeln mehr gibt? Dementsprechend erachte ich es als sinnvoll, jede Schule immer wieder einzeln zu betrachten, den Austausch mit dem Personal vor Ort zu suchen und zugleich die sonstigen Entwicklungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Was an Standort A mit Schulform A sinnvoll und richtig ist, muss nicht auch an Standort B mit Schulform B ebenso richtig und sinnvoll sein. Mein Ziel als Landrat ist, immer die besten Möglichkeiten für die jeweilige Schule zur Verfügung zu stellen. Wie diese aussehen sollte immer im Einzelfall entschieden werden.  Umbau- und Neubaumaßnahmen sind in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulgemeinden zu entwickeln. Sie wissen selbst am besten, was sie brauchen. Ich selbst bin ein Anhänger von offenen Lernkonzepten mit differenzierten Lernräumen. Es heißt zutreffender Weise, dass der Raum der „dritte Pädagoge“ ist – neben Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern. Diese Auffassung teile ich. Die räumlichen und infrastrukturellen Bedingungen sind wichtige Faktoren für den Bildungserfolg. Lernräume sind Lebensräume. Unsere Schulen sollen Orte sein, an
denen die Jugend gemeinsam und gesund lernt. Kinder und Jugendliche verbringen ein Viertel ihrer Zeit in der Schule – mit der Ganztagsbetreuung noch mehr. Es braucht Rückzugsorte, Bewegungsmöglichkeiten und Angebote, um gesund und preiswert zu essen. Die Klassenzimmer sollen farbenfroh und offen gestaltet werden. Lernen ist eine Begegnungsform – bringen wir also Klassen zusammen und ermöglichen den Dialog.
Dass all das möglich ist, zeigt der geplante Neubau der Rheingauschule in Geisenheim.
Dort ist eine große offene Mensa als Lebens- und Lernraum geplant. Außerdem sind verschiedene Formen von Klassenzimmern vorgesehen – für produktive Stillarbeit und angeregte Gruppendiskussionen.
Schulen brauchen in den Klassenräumen eine dauerhafte ITAusstattung,
die auf dem neuesten Stand der Technik gehalten
wird. Dies ist schon alleine deswegen notwendig, weil es
heutzutage kaum noch Berufe gibt, in denen man komplett ohne
IT auskommt. Hier kann die Schule einen entscheidenden Beitrag
leisten, unsere Kinder nicht nur zu bilden, sondern ihnen den
Einstieg in etliche Berufe zu erleichtern.
Dennoch darf das soziale Miteinander nicht vernachlässigt
werden. Dazu gehört auch, dass unsere Kinder auf dem Pausenhof
– bei schlechtem Wetter auch in der Aula – Kinder sein und spielen
können. Moderne Klassenräume benötigen heute aber auch
interaktive Systeme wie Whiteboards, Dokumentenkameras und
Displays. Es stellt sich nämlich die Frage, warum Kinder von
Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank in Frankfurt die
neuesten Techniken seit Jahren nutzen können, unsere Kinder aber
nicht?
   
Frage: 2.2 Werden Sie die Kreisgremien in Bezug auf die Schulverantwortung neu strukturieren? (Schule, Baumaßnahmen, Medienbildung usw.)? 
Antwort: Schule ist mit allem, was dazu gehört, neben dem ÖPNV eines von zwei Feldern, in dem der Landkreis wirklich gestalten kann und daher auch eine dementsprechende Verantwortung trägt. Daher ist es aus meiner Sicht zwingend notwendig, dass diese Themen vom Landrat selbst und nicht von ehrenamtlichen Dezernenten betreut werden. Schule wird also – im Falle meiner Wahl – Chefsache. Das ist ein persönliches Versprechen, das alle Bereiche des vielschichtigen Bereichs Schule betrifft.  Als Landrat werde ich die Aufgabenverteilung im Kreisausschuss neu regeln. Dabei werde ich sicherstellen, dass alle wesentlichen Entscheidungen in Schulträgerangelegenheiten bei mir als Landrat liegen. Ein Verantwortungsbereich dieser Größenordnung und mit dieser Relevanz für den Rheingau-Taunus-Kreis muss in hauptamtliche und nicht wie bisher in ehrenamtliche Hände. Neben dem bereits angesprochenen Zukunftsmanager Schule, der dem Ausschuss für Schule, Bildung und Sport regelmäßig Bericht erstatten soll, plane ich den Fachdienst Schule personell neu zu strukturieren. Damit möchte ich unmittelbar nach meiner Amtseinführung beginnen, so dass die ersten Ergebnisse bereits nach den Sommerferien 2023 sichtbar werden.
Die Umstrukturierung verfolgt vor allem drei Ziele: klare Zuständigkeiten für die Schulen, agile Projektgestaltung und mehr Wissenstransfer mit benachbarten Kreisen.
Hier fehlt mir noch der tiefe Einblick in die Arbeitsweise der
Kreisgremien. Dennoch werde ich deren Arbeit intensiv begleiten
und prüfen, ob beispielsweise eine bessere oder andere
Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen Sinn machen würde.
Generell bin ich für weniger Bürokratie und kurze Wege. Nur so ist
es möglich, dass man auch schnell auf Probleme reagieren kann.
   
Frage: 2.3 Planen Sie Schließung oder Zusammenlegung von Schulen?
Antwort: Eine pauschale Aussage mit solcher Tragweite zu treffen, bevor ich im Amt bin und mir ein detailliertes Bild von den Gegebenheiten gemacht habe, hielte ich für unpassend. Persönlich setze ich mich grundsätzlich für ein Schulsystem ein, das seine Stärke durch möglichst wohnortnahe Grundschulen und eine differenzierte Auswahlmöglichkeit weiterführender Schulen und Schulformen zieht. Diversität gilt nicht nur für unsere Gesellschaft, sondern muss auch mit Blick auf unsere Schulen gelten. Mit diesen Überzeugungen möchte ich mich auch in die Schulentwicklungsplanung einbringen. Was man sich hierunter vorstellen kann, sieht man unter anderem in Eltville, wo sich die CDU-Kreistagsfraktion in besonderer Weise dafür eingesetzt hat, beide eigenständigen weiterführenden Schulstandorte zu erhalten.  Nein. Nein. Nein, denn dies ist der falsche Weg. Einsparungen, die zulasten
der Bildung unserer Kinder gehen, stehen für mich nicht zur
Diskussion. Denn gerade in kleinen Schulen ist die
Lernatmosphäre vielfach besser und intensiver.
   
3. Ganztagsbedarf
   
   
Frage: 3.1 Welche Vision haben Sie, um die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen fristgerecht zu realisieren?
Antwort: Es wird notwendig sein, jeden Standort und jede Kommune im Rheingau-Taunus-Kreis zu betrachten. Das Recht auf Ganztagsbetreuung ist wichtig und richtig – und zugleich eine potentielle Herausforderung für den Schulträger. Als Bürgermeister von Taunusstein und als Vater zweier Töchter habe ich die Erfahrung gemacht, dass in vielen Grundschulen bereits ein tolles Angebot herrscht. Dieses gilt es nun auszuweiten und hierfür muss der Kreis die (räumlichen) Möglichkeiten stellen. Wichtig wird auch an dieser Stelle der direkte Austausch mit den Schulen sein. 
Welche Vision haben Sie, um die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen fristgerecht zu realisieren?

Ab 2026 gibt es für die dann neu eingeschulten Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, für den ich mich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag erfolgreich eingesetzt habe. Diesen Rechtsanspruch werde ich nun für den Rheingau-Taunus-Kreis umsetzen. Die entsprechenden Planungen dazu laufen bereits. Es bedarf also gar keiner Vision, sondern Tatkraft. 
Die größten Herausforderungen bei der Ganztagsbetreuung werden die räumlichen Kapazitäten, die Essensversorgung und das Betreuungspersonal. Hierfür benötigen wir
unsere Kooperationspartner – also Fördervereine von Schulen, freie Träger und kommunale Partner. Als Landrätin möchte ich einen Steuerkreis “Ganztag 2025”
installieren, der diese Kooperationspartner zusammenbringt. Denn: Die Lösung kann nicht von oben diktiert werden, sondern muss mit allen zusammen gefunden werden.
Darüber hinaus müssen auch hier die Beteiligten angehört werden – also Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Eltern. Wie sind die Bedürfnisse? Was lief
schon gut? Und wo drückt der Schuh?
Es ist für mich nicht nachvollziehbar wie Bund und Länder sich
darauf einigen konnten, einen Rechtsanspruch auf
Ganztagesbetreuung durchzusetzen. Denn die Grundlagen dafür
fehlen. Dies zeigt der akute Mangel an Lehrkräften. Nach
aktuellen Zahlen fehlen etwa 5.000 pädagogische Fachkräfte in
Hessen. Eine Behebung dieses Mangels wird auch bis 2030 nicht
möglich sein, zumal etwa 37 Prozent der Lehrer in den nächsten
zehn Jahren in Pension gehen werden. Die Lücke ist daher kaum zu
schließen. Zudem bin ich kein Befürworter von Ganztagsschulen. Erziehung
im Besonderen und Unterstützung bei der Bildung gehört für mich
zum großen Teil zu den elterlichen Aufgaben. Mir ist bewusst, dass
viele Eltern auf Ganztagsschulen angewiesen sind bzw. es
hierdurch deutlich einfacher wird, wenn Vater und Mutter
arbeiten gehen. Aber hier wird wieder nur ein Symptom behandelt
und nicht die Krankheit bekämpft: Wir brauchen nämlich
finanzielle Entlastungen für Familien. Damit würden wir es den
Eltern ermöglichen, dass sie die Entscheidung Arbeit oder Familie
auf freiwilliger Basis, und nicht aus finanziellem Zwang heraus
treffen müssen. Die immer wieder genannten Vorteile, wie bessere
Möglichkeiten der individuellen Förderung und frühzeitiges
Erkennen von Lernschwächen, funktionieren auch nur dann, wenn
die Schulen genug Pädagogen haben. Und das bleibt leider ein
dauerhafter Wunschtraum.
   
Frage: 3.2 Von welcher Nutzungsquote/Anforderungsquote gehen Sie aus in Bezug auf den Wunsch der Eltern nach einer Ganztagsbetreuung in der Grundschule? Wir gehen von einer aktuellen Bedarfsquote für 5 Tage die Woche von bis 90 % aus.
Antwort: Diese Annahme gilt es, zu prüfen. Nach bisherigen Aussagen des vor kurzem ausgeschiedenen Schuldezernenten geht der Kreis von einer deutlich niedrigeren Betreuungsquote aus. Allein die abweichenden Einschätzungen zeigen, dass die Weichenstellung für das Recht auf Ganztagsbetreuung eine dringende Aufgabe für den neuen Landrat bzw. die neue Landrätin ist. Ich bin bereit, mich dieser Aufgabe zu stellen und weiß, dass dieses Thema keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden darf. Daher würde ich mich freuen, als neuer Landrat auch diesbezüglich in den engen Austausch mit dem Kreiselternbeirat zu kommen.  Diese Einschätzung würde ich teilen und er muss demnach auch Richtschnur für die damit verbundenen Planungen sein. Im Übrigen verweise ich auch hier noch einmal auf den ab 2026 für die dann neu eingeschulten Grundschulkinder geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ich gehe langfristig ebenfalls von etwa 90 Prozent aus. Umfragen des HKM in Zusammenarbeit mit den Kreisen haben
eine Bedarfsquote von 75 % ermittelt. Intern rechnet das
Ministerium aber mit einer Quote von 80 %. Wenn es
Ganztagsangebote gibt, sollten diese dann pädagogisch
hochwertig sein. Denn ich möchte keine reinen
Aufbewahrungsanstalten für Kinder, sondern eine phantasie‐ und
lernfördernde Atmosphäre. Aber wie bereits gesagt: Wenn
Pädagogen fehlen, nützt es nichts, wenn es eine hohe oder
mittlere Bedarfsquote gibt. Der Wunsch von Eltern wird auch hier
von der Realität eingeholt.
   
Frage: 3.3 Welche Ideen haben Sie zu dem Essensangebot im
Ganztagsangebot?
Räume, Angebotsweise der Speisen, Personaldecke für Catering?
Antwort: In der Vergangenheit konnte das Essensangebot an unseren Schulen leider nicht immer überzeugen. Umstände, dass Mensen zeitweise komplett ohne Betreiber sind und daher geschlossen bleiben, dürfen nicht eintreten – und wenn doch, dann offenbart dies grundsätzliche Fehler in der politischen Steuerung. Als CDU machen wir in diesem Thema unseren Gestaltungsanspruch durch einen umfassenden Antrag, den wir zur Kreistagssitzung Anfang März in den Kreistag einbringen, mehr als deutlich. Wir möchten, dass die Schulen zukünftig nicht mehr einzeln betrachtet werden, sondern dass mehrere Schulen und optimalerweise auch Kindergärten zusammen bekocht werden. Aus unserer Sicht ist die Schaffung größerer Einheiten ein wesentlicher Schritt zur qualitativ hochwertigen Versorgungssicherheit. Zugleich dürfen Entwicklungen der Regionalisierung von Speisen und Lebensmitteln auch in unseren Schulen nicht unberücksichtigt bleiben. Wir schlagen daher vor, unsere Schulen zukünftig mit regionalen Lebensmitteln zu versorgen und damit klimagünstig, frisch und gesund bekochen zu können. Unsere Devise: Lernen geht durch den Magen und wir wissen, dass es in diesem Feld aktuell noch enormen Raum zur Verbesserung gibt. Den eingereichten Antrag füge ich daher zur Kenntnis nochmals meiner Rückmeldung bei.  Ich werde mich auch weiter für gesundes, frisch zubereitetes Schulessen für alle Kinder einsetzen. Schulmensen müssen mehr sein als bessere Kantinen. Wo möglich, will ich deshalb Frischküchen an Schulstandorten etablieren, ggf. auch in Verbindung mit anliegenden Kindertagesstätten. Ich werde aber auch keine Baumaßnahme vorschlagen, in der hierfür nicht die geeigneten Voraussetzungen integriert sind und dies nicht dem Elternwillen entspricht.

Unabhängig davon schlage ich aber vor, die Essensversorgung in den Schulen wieder zu rekommunalisieren, d.h. sie mit eigenem Personal sicher zu stellen. Das Outsourcing an Dritte hat sich leider zu oft nicht bewährt. Es ist einfach etwas anderes, wenn man selbst die gesamte Kette verantwortet und diese nicht wegen vermeintlicher Synergien externen Faktoren aussetzt zu Lasten der Essenqualität.
Neben der Beauftragung von Caterern und der Verwendung von Speisewärmern
möchte ich prüfen lassen, inwieweit an einzelnen größeren Schulen bzw. Schulzentren Frischeküchen möglich sind. Damit gehen zwar höhere initiale Kosten einher, allerdings könnte sich die Investition langfristig lohnen, wenn Synergien zwischen den Schulen effektiv genutzt werden. Darüber hinaus erhöht die frische Bekochung die Akzeptanz der Mahlzeiten und gleichzeitig sorgt dafür, dass die Mensa besser in die Schulgemeinschaft integriert wird.
Für das Schulessen müssen geeignete Räume zur Verfügung
stehen, so dass alle hygienischen Standards sowohl bei der
Zubereitung als auch dem Verzehr eingehalten werden können.
Ein schnelles Umräumen von anderweitig genutzten Räumen ist
nicht akzeptabel. Das kann sicher nicht jede Schule auf Anhieb
leisten, zumal mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen ist.
Zudem sollten den Kindern beim Essensangebot mindestens zwei
Gerichte angeboten werden, so dass auch individuelle Bedürfnisse
berücksichtigt werden können.
Da der Caterer auch auf seine Kosten kommen und seine
Mitarbeiter bezahlen muss, wird ein gutes Schulessen nicht ohne
Subventionierung auskommen. Wie hoch die Nachfrage nach
Schulessen ist, müsste man evaluieren lassen. Denn vielfach wird
das Angebot von den Schülern nicht angenommen.
   
Frage: 3.4 Verteilung der Kosten für den Ganztag
Liegt hier ein Konzept für die nötige Personalstruktur sowie Kosten vor / Wer fängt die Kosten von Drittanbietern ab / Werden Vereine integriert? Sollen alle Schulen ihr eigenes Konzept entwickelt? Wer unterstützt bei Planungsaktivitäten, wie z.B. Raumstruktur, Außenanlagen usw.? 
Antwort: Wie bereits oben dargelegt wird das Thema Ganztagsbetreuung eine der dringendsten Aufgaben des neuen Landrats. Ich möchte mir einen detaillierten Überblick über die bisherigen Planungen und Bedarfseinschätzungen machen, mit den Schulen und den Eltern ins Gespräch kommen und rasch die notwendigen Weichen stellen. Nicht nur als Bürgermeister, sondern auch als ehemals aktiver Vereinssportler weiß ich, welch unfassbar wertvollen Beitrag Vereine für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen leisten. Dementsprechend möchte ich den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance sehen, die Vereine und die Schulen enger miteinander zu verbinden.  Von den vielfältigen Modellen des Ganztagsbetriebs halte ich von der gebundenen Ganztagsschule am meisten. Hier werden in einem rhythmisierten Schultag Konzentrations- und Lernphasen mit kreativen Phasen und Phasen der Entspannung nach pädagogischen Kriterien miteinander verzahnt.
Für die Erarbeitung und Umsetzung des konkreten Konzepts ist natürlich die Schule verantwortlich und zwar unter Berücksichtigung der durch das Land zur Verfügung zu stellenden Ressourcen. Der Anteil des Schulträgers ist hier gering und ich möchte der Schulgemeinde hier auch nicht reinreden. Dennoch unterstützen wir natürlich im Rahmen unserer Schulträgeraufgaben beim Aufbau der Angebote. Das muss von Schule zu Schule im Einzelfall betrachtet werden. 
Die Schulkommission hat zuletzt den Vorschlag gemacht, den Kreis mit einer Pauschale von 50 EUR je Schüler an der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Ich werde gründlich überprüfen, ob dieser Betrag ausreicht, um eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Ich sehe die Aufgabe beim Schulträger, die nötigen Konzepte in enger Absprache mit den Schulen zu erarbeiten und vorzulegen.
Mir liegt hierzu noch kein Konzept vor. Als Landrat werde ich
dieses aber erarbeiten lassen. Denn nur so kann ich auch
feststellen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Selbst hatten wir von der AfD im Landtag diesbezüglich ein
Programm in Höhe von 2,5 Millionen Euro unter dem Titel
„Vereine machen Schule“ gefordert. Denn wir wollten
herauszufinden, wie dieses Angebot von Vereinen und Schulen
aufgenommen wird. Dies wurde aber von den anderen Parteien
abgelehnt.
4. Wege von und zur Schule
   
   
Frage: 4.1 Welche Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass der ÖPNV nutzbar ist bzw. bleibt?
Linienbusverkehr stößt an seine Grenzen und ist erfahrungsgemäß kein Ersatz für einen planbaren „Schulbus“ 
Antwort: Mit Blick auf den Schülerverkehr gilt für mich die Maxime: Der Schülerverkehr muss laufen und nicht die Schülerinnen und Schüler. Die Entwicklungen insbesondere der letzten Monate sind dahingehend teilweise skandalös und müssen unverzüglich beseitigt bzw. rückgängig gemacht werden. Eine verdeckte Schulentwicklungsplanung durch die Zusammenstreichung des Schülerverkehrs ist nicht hinnehmbar. Die CDU stellt zur nächsten Kreistagssitzung dementsprechende Dringlichkeitsanträge – und mit dieser Einstellung bin ich auch in höchstem Maße motiviert, im Falle meiner Wahl mein neues Amt anzutreten.  An dem System der freigestellten Schülerverkehre, also die Integration der Schülerverkehre in den Linienfahrplan, werde ich festhalten. Zur Ehrlichkeit gehört, dass das schon aus finanziellen Gründen gar nicht anders machbar ist. Meiner Auffassung nach hat es sich aber auch im Grundsatz bewährt und die Vorteile überwiegen. Gleichwohl setzt das voraus, dass der Linienverkehr vor allem zu den Schulzeiten dann auch reibungslos funktionieren. Natürlich kann das auch, gerade bei Fahrplanumstellungen, mal ruckeln, aber auch nur dann. Als Landrat werde ich deshalb vor allem den Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Akteuren bei der Konzeptionierung der Fahrpläne optimieren. Uns bringen die schönsten Schulgebäude nichts, wenn die Schüler dort nicht ankommen. Der Schülertransport muss deshalb höchste Priorität genießen. Im Haushalt für das Jahr 2023 verdoppeln sich die Investitionen in den Nahverkehr. Das muss jetzt auch bei den Menschen ankommen.
Bei künftigen Fahrplanwechsel muss der Schülertransport im Mittelpunkt stellen. Fahrzeiten und Taktung müssen mit den Schulzeiten synchronisiert werden.Situationen wie in Hallgarten, wo Kinder und Jugendliche über 30 Minuten auf den Bus
warten müssen, müssen verhindert werden. Dafür möchte ich gemeinsam mit der RTV nach Unterstützungsmöglichkeiten bei der Fahrplangestaltung diskutieren.
Gleichzeitig muss das Meldewesen für verspätete oder ausgefallene Verbindungen vereinfacht werden. Haben Sie mal versucht, eine solche Meldung aufzugeben? Am Handy suche ich da jedes Mal drei Minuten nach dem richtigen Formular. Das geht so nicht.
Um dieses Problem zu lösen, halte ich den gezielten Einsatz von
Schulbussen für unabdingbar. Hierzu braucht es eine möglichst
genaue Erfassung der Schülerzahlen aus den jeweiligen
Ortschaften und den Schulen. Erst daran lässt sich der Bedarf
ermitteln. Jedoch sollten Schulbusse einmal in jeder Stunde –
mindestens bis zur sechsten Stunde – die Schüler abholen. Gerade
durch die aktuelle Verkehrspolitik der Bundes‐ und
Landesregierung nimmt die Nutzung des ÖPNV durch Pendler
deutlich zu. Daher sollte die Nutzung von Schulbussen den
Schülern vorbehalten sein.
   
Frage: 4.2 Welche weiteren Ideen haben Sie, um den Schulweg einfacher als bisher zu ermöglichen?
Antwort: Es ist Aufgabe des Kreises, die Grundlagen für gutes Lernen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch die Beförderung unserer Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule. Die Praktikabilität und zeitliche Effizienz von Verkehrsrouten muss daher zukünftig bereits in der Planung verstärkt beachtet werden. Zugleich möchte ich eine unkomplizierte Onlineoberfläche einrichten, über die Abweichungen, Ausfälle und Probleme nicht nur bei der RTV, sondern auch beim Kreis gemeldet werden können. Problem bei den Busverbindungen müssen im Einzelfall betrachtet werden. Grundsätzlich muss gelten, dass die Busse dann fahren, wenn es im Fahrplan steht und sie auch dorthin fahren müssen, wo es benötigt wird. Beide Vorgaben werden aktuell teilweise nur unzureichend erfüllt, mir erscheint das vor allem an mangelhaften Abstimmungsprozessen der beteiligten Akteure zu liegen, die ich, siehe Frage zuvor, als Landrat optimieren werde.  Das kommt immer auf die jeweilige Schule an. Elterntaxis gehören
aber dazu.
   
Frage: 4.3 Planen Sie ein kostenfreies Ticket für alle Schulkinder im Kreis, unabhängig der Entfernung zur Schule und des Alters der Kinder?
Antwort: Für den Landkreis wäre diese Maßnahme mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden, die zur Folge hätte, dass Mittel an anderer Stelle eingespart werden müssten. Das Schülerticket ist durch das Land eingeführt worden, dementsprechend ist das Land auch dafür zuständig, es ggf. für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten. Hierfür werde ich mich beim Land und bei den kommunalen Spitzenverbänden stark machen, da ich grundsätzlich der Meinung bin, dass alle unsere Kinder und Jugendlichen ein kostenfreies Ticket bekommen sollten.
Ja, ich setze mich für ein kostenfreies Ticket für alle Schulkinder im Kreis ein. Es ist ungerecht, wenn etwa die Hälfte der Kinder das gesamte Jahr in ganz Hessen kostenfrei Bus und Bahn nutzen kann, die andere Hälfte aber nicht und das nur aufgrund des „falschen“ Wohnorts. Kreisweit können wir das leider nicht finanzieren, aber mit Blick auf die Landtagswahl am 8. Oktober weiß ich, dass sich mein Kreistagskollege Herr Lawetzky dafür einsetzen wird, dass die Zwei- bzw. Drei-Kilometer-Regel aus dem Hessischen Schulgesetz gestrichen wird. Da auf der einen Seite Schulpflicht besteht, muss auf der anderen
Seite auch ein kostenfreies Schulticket für alle her. Dies kann aber
nur mit dem Land verwirklicht werden. Denn das derzeitige auf 2
km begrenzte Schülerticket ist auch jetzt schon immer ein
Landesticket. Da die Entfernung zur Schule keine Rückschlüsse auf
die Finanzkraft einer Familie zulässt, und insbesondere bei
Grenzfällen – d.h. bei finanzschwachen Familien – soziale
Ungerechtigkeiten auftauchen, halte ich ein flächendeckendes
zuzahlungsbefreites Ticket für sinnvoll.
   
5. Schulsozialarbeit
   
   
Frage: 5.1 Da der Bedarf sicherlich noch weiter steigen wird, wie wollen Sie die Schulsozialarbeit weiter ausbauen bzw. sichern?
Sozialkompetenzen der Schüler werden durch die fehlende Integrationsarbeit der Schulen immer schlechter. Weiterhin sind durch erhöhten Inklusionsbedarf (Wegfall der Sonderschulen) die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage dies abzufangen. Geschweige denn, dass eine entsprechende Weiterbildung vorliegt
(Überforderung des Lehrpersonals und somit erhöhter Krankheitsausfall).
Antwort: Die Schulsozialarbeit leistet einen elementar wichtigen Beitrag zum Gelingen des täglichen Schullebens. Zugleich werden die Themenstellungen innerhalb der Schulen und auch die Zusammensetzung der Schulgemeinden immer komplexer. Dementsprechend ist eine starke Schulsozialarbeit wichtiger als je zuvor. Ich möchte, dass die Mittel, die der Kreis für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt, bestmöglich bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommen. Die CDU hat daher beantragt, das Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit zu überarbeiten und aktuelle und weitreichende Themenstellungen wie beispielsweise der Umgang mit den sozialen Medien oder aber familiären Krisensituationen und Veränderungen verstärkt zu berücksichtigen. Eine leistungsfähige Schulsozialarbeit ist nach meinen Vorstellungen stark in den Schulalltag eingebunden und bietet allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Beratung.   Ja, ich habe Anfang der 2000er-Jahre als junger Kreistagsabgeordneter mit dafür gesorgt, dass Schulsozialarbeit als so genannte freiwillige Leistung im Kreis eingeführt wurde – und zum Teil musste das auch gegen harte Widerstände derer verteidigt werden, die sich nun an der Spitze der Bewegung pro Schulsozialarbeit sehen. Im Laufe der Jahre haben wir es stattdessen immer wieder geschafft, das Angebot auszuweiten. Daran will ich weiter festhalten und entlang der Bedarfe die Schulsozialarbeit weiter ausweiten. In den letzten Jahren konnten wir die Schulsozialarbeit im Kreis immer weiter ausbauen
und auf zusätzliche Schulformen erweitern. Mein Ziel ist, dass jede Schule eine Ansprechperson mit sozialpädagogischem Sachverständnis hat. Zudem muss der schulpsychologische Dienst, den wir uns aktuell mit Wiesbaden teilen, bei uns präsenter werden.
Wir müssen an den Ursachen der Schulsozialarbeit arbeiten und
nicht die Symptome bekämpfen. Denn der erhöhte
Inklusionsbedarf durch den Wegfall von Sonderschulen wäre
vermeidbar gewesen, wenn man die Sonderschulen mit dem
speziell ausgebildeten und geschulten pädagogischen Personal
erhalten hätte. Hiervon hätten die Schüler der Sonderschulen
profitiert, weil sie die notwendige Förderung erhalten hätten. Ebenso wären die Probleme der Überforderung des Lehrpersonals
nicht aufgetreten und die Schüler der anderen Schulformen würden
von einem besseren Unterricht profitieren.
Das Problem der fehlenden oder mangelhaften Sozialkompetenzen
der Schüler wurde durch monatelange Heimbeschulung weiter
verschärft. Ich glaube allerdings, dass dies nicht durch mehr
Schulsozialarbeit abgefangen werden kann. Vielmehr ist es wichtig,
das soziale Miteinander unter den Schülern von allen Seiten zu
fördern.
Ein weiteres großes Problem stellt in einigen Schulen der hohe
Migrantenanteil dar. In Klassen, in denen mehr als 20 % der
Schüler kein oder nur ein schlechtes Deutsch sprechen,
konterkariert den Unterricht. Hier wären mehr Intensivklassen mit
gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Integration dringend
notwendig.
   
6. Freie Antwort
Frage: 6.1 Nennen Sie uns abseits der Themen in den vorherigen Fragen eine Ihrer Visionen zum Thema Schule / Schulentwicklung, die Sie während Ihrer Zeit als Landrat / Landrätin gerne umsetzen wollen.
Antwort: Umfassend für alle Teilbereiche des Themas Schule steht Kommunikation für mich an erster Stelle. Eine Kreisverwaltung nach meinen Vorstellungen begreift sich immer als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems. Ich möchte, dass wir im Rheingau-Taunus-Kreis dauerhafte Kommunikationsstrukturen zwischen unseren Schulen, der Kreisverwaltung, dem staatlichen Schulamt, dem Kreiseltern- sowie dem Kreisschülerrat schaffen und zukünftig Herausforderungen direkt und lösungsorientiert angehen. Als erster Verantwortungsträger des Kreises bedeutet dies für mich nicht nur, dass Schule Chefsache ist, sondern auch, dass der Chef immer ansprechbar ist.  Wir müssen den Rheingau-Taunus-Kreis wieder mehr als lernende Region begreifen und die Bildungseinrichtungen vernetzt denken: von Kindergarten über Grundschule, die weiterführende Schule und die berufliche Bildung bis hin zum lebensbegleitenden Lernen in der Erwachsenen- und Weiterbildung. Das ist mir wichtig. Dabei müssen wir stärker als bisher die Schnittstellen der Bildungsphasen aufeinander beziehen und abstimmen. Dieser Herausforderung werde ich mich annehmen. Meine größte Vision ist, dass wir bei der Schulentwicklung alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Dafür möchte ich frühzeitig Kreiselternrat und Kreisschülerrat, aber auch Vertreter aller Schulformen zum Dialog einladen. Gute Bildung schaffen wir nur zusammen. Bildung ist der einzige Rohstoff den wir in Deutschland besitzen.
Deutschland und insbesondere Hessen investieren
unterdurchschnittlich in Bildung (Deutschland 4,3 % des BIP,
Hessen 3,8 % des BIP; OECD‐Durchschnitt: 4,9 % des BIP). Unsere
Wettbewerber wie Norwegen, Israel, Großbritannien oder die USA
investieren weit über 6 % des BIP. Hier haben wir deutlich
Nachholbedarf. Dies betrifft auch die Infrastruktur der Schulen, wie
ich bereits oben dargelegt habe. Nur dort, wo das Schulumfeld zum
Lernen einlädt, werden auch Schüler gerne die Angebote
annehmen. Und dafür will ich sorgen. Denn Lernen muss wieder
Spaß machen.
   
Originalantworten